Pflegeformen

Pflegestufen / - formen

Aktuell gibt es vier unterschiedlichen Formen der Pflege:

  • betreutes Wohnen - Wenn Unterstützung notwendig wird ist die häusliche Umgebung für den Patienten heilbringend. Kombinieren Sie mit dieser Form die Versorgungs-, Betreuungs- und Pflegeleistungen eines Pflegeheims. Unter betreutem Wohnen werden Wohnformen verstanden, in denen alte Menschen, psychisch Kranke, Behinderte oder Jugendliche von Sozialarbeitern bzw. Psychologen, Erziehern, Therapeuten oder Pflegekräften betreut werden.
  • ambulante Pflege - Trotz Pflegebedürftigkeit möchten die meisten Menschen so selbstbestimmt und unabhängig wie möglich leben. Hier besteht die Möglichkeit der Pflege in der bekannten Umgebung. Pflegedienste bieten hier die Lösung, es dürfen aber auch Angehörige, Nachbarn oder Freunde die Pflege übernehmen.
  • stationäre Pflege - Wenn eine ambulante Pflege nicht mehr möglich oder die stationäre die bessere Lösung für eine Betreuung ist. Es gibt Situationen, in denen die Pflege in einem Heim unvermeidbar wird, weil eine umfassende Betreuung rund um die Uhr gewährleistet werden muss.
  • Hospizpflege - Die Hospizpflege will einen Menschen würdevoll in der letzten Lebensphase begleiten. Dazu gehören z.B. auch notwendige Schmerztherapien und andere medizinische Behandlungen in diesem Stadium. Ferner wird durch extra geschultes Personal auch auf die seelischen Bedürfnisse und Leiden Rücksicht genommen. Die Angehörigen werden mit einbezogen und betreut.

Ausschlaggebend für die Zuordnung zu einer Pflegestufe ist letztlich der Zeitaufwand, den ein Familienangehöriger oder andere nicht als Pflegekraft ausgebildete Pflegepersonen benötigen, um die erforderliche Hilfe bei den maßgeblichen Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens zu leisten. Der Zeitaufwand für die Grundpflege und der Zeitaufwand für die hauswirtschaftliche Versorgung werden gesondert betrachtet. Grundpflege bedeutet Hilfe bei den Verrichtungen aus den Bereichen Körperpflege, Ernährung und Mobilität. Hilfe kann auch die Beaufsichtigung oder der Anleitung mit dem Ziel der eigenständigen Übernahme dieser Verrichtungen bedeuten.
Eine bestimmte Pflegestufe liegt erst dann vor, wenn für die gesamte Hilfe (Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung) und zusätzlich für die Grundpflege alleine jeweils ein bestimmter Mindestzeitaufwand erforderlich ist. Dies führt dazu, dass bei der Einstufung in die Pflegestufen II oder III die Zeit, die täglich für die hauswirtschaftliche Versorgung benötigt wird, nur bis zu einer Dauer von 59 Minuten berücksichtigt wird.

  • Pflegestufe I – erhebliche Pflegebedürftigkeit, d. h. durchschnittlicher Hilfebedarf mindestens 90 Minuten pro Tag. Auf die Grundpflege müssen dabei mehr als 45 Minuten täglich entfallen.
  • Pflegestufe II – schwere Pflegebedürftigkeit, d. h. durchschnittlicher Hilfebedarf mindestens 180 Minuten pro Tag mit einem Grundpflegebedarf von mehr als 120 Minuten täglich.
  • Pflegestufe III – schwerste Pflegebedürftigkeit, d. h. durchschnittlicher Hilfebedarf mindestens 300 Minuten pro Tag. Der Anteil an der Grundpflege muss mehr als 240 Minuten täglich betragen.
  • Wenn der Pflegeaufwand das Maß der Pflegestufe III weit übersteigt, kann die Pflegekasse zur Vermeidung einer besonderen Härte zusätzliche Pflegesachleistungen und vollstationäre Pflegeleistungen gewähren.
    (Quelle: www.wikipedia.de, März 2010)

Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung: Tabelle

Bereits heute sind mehr als zwei Millionen Menschen in Deutschland pflegebedürftig. Nach Schätzungen von Experten könnten es im Jahr 2050 fast fünf Millionen sein, das sind Personen, die heute zwischen 25 und 40 Jahren alt sind. Die Kosten für einen Heimplatz können heutzutage mit etwa 3.000,-€ pro Monat beziffert werden. Bei der Pflegestufe 2 werden hier vom Gesetzgeber lediglich 1.279,-€ gezahlt, bei Pflegestufe 3 maximal 1.432,-€. Das bedeutet eine monatliche Unterdeckung von mindestens 1.570,-€, auf das Jahr hochgerechnet sind das bereits 18.840,-€, so dass selbst bei einem großen vorhandenen Vermögen, dieses relativ schnell aufgebraucht sein wird. Falls diese zusätzlichen Kosten nicht von dem Pflegebedürftigen selber getragen werden können, wird die Differenz erstmal vom Sozialamt gezahlt, dieses holt sich das Geld allerdings von den Kindern oder näheren Angehörigen später wieder.
Aufgrund der ständig steigenden Kosten im Gesundheitswesen und der heute schon gravierenden Finanzlücke bei der gesetzlichen Private Pflegeversicherung ist das vermutlich erst die Spitze des Eisbergs, aus diesem Grund sollte man sich und seine Angehörigen unbedingt vor den Folgen einer Pflegebedürftigkeit absichern.

 

 

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