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Aktuell gibt es vier unterschiedlichen Formen der Pflege:
Ausschlaggebend für die Zuordnung zu einer Pflegestufe ist letztlich der Zeitaufwand, den ein Familienangehöriger oder andere nicht als Pflegekraft ausgebildete Pflegepersonen benötigen, um die erforderliche Hilfe bei den maßgeblichen Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens zu leisten. Der Zeitaufwand für die Grundpflege und der Zeitaufwand für die hauswirtschaftliche Versorgung werden gesondert betrachtet. Grundpflege bedeutet Hilfe bei den Verrichtungen aus den Bereichen Körperpflege, Ernährung und Mobilität. Hilfe kann auch die Beaufsichtigung oder der Anleitung mit dem Ziel der eigenständigen Übernahme dieser Verrichtungen bedeuten.
Eine bestimmte Pflegestufe liegt erst dann vor, wenn für die gesamte Hilfe (Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung) und zusätzlich für die Grundpflege alleine jeweils ein bestimmter Mindestzeitaufwand erforderlich ist. Dies führt dazu, dass bei der Einstufung in die Pflegestufen II oder III die Zeit, die täglich für die hauswirtschaftliche Versorgung benötigt wird, nur bis zu einer Dauer von 59 Minuten berücksichtigt wird.
Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung: Tabelle
Bereits heute sind mehr als zwei Millionen Menschen in Deutschland pflegebedürftig. Nach Schätzungen von Experten könnten es im Jahr 2050 fast fünf Millionen sein, das sind Personen, die heute zwischen 25 und 40 Jahren alt sind. Die Kosten für einen Heimplatz können heutzutage mit etwa 3.000,-€ pro Monat beziffert werden. Bei der Pflegestufe 2 werden hier vom Gesetzgeber lediglich 1.279,-€ gezahlt, bei Pflegestufe 3 maximal 1.432,-€. Das bedeutet eine monatliche Unterdeckung von mindestens 1.570,-€, auf das Jahr hochgerechnet sind das bereits 18.840,-€, so dass selbst bei einem großen vorhandenen Vermögen, dieses relativ schnell aufgebraucht sein wird. Falls diese zusätzlichen Kosten nicht von dem Pflegebedürftigen selber getragen werden können, wird die Differenz erstmal vom Sozialamt gezahlt, dieses holt sich das Geld allerdings von den Kindern oder näheren Angehörigen später wieder.
Aufgrund der ständig steigenden Kosten im Gesundheitswesen und der heute schon gravierenden Finanzlücke bei der gesetzlichen Private Pflegeversicherung ist das vermutlich erst die Spitze des Eisbergs, aus diesem Grund sollte man sich und seine Angehörigen unbedingt vor den Folgen einer Pflegebedürftigkeit absichern.