Kinder haften für Ihre Eltern

Kinder müssen Unterhalt für ihre pflegebedürftigen Eltern zahlen. Wenn es nicht anders geht, springt zunächst das Sozialamt ein, um die Kosten für den Pflegelatz zu decken. Die Behörden versuchen aber, sich das Geld vom Nachwuchs zurückholen. Auch das Einkommen der Schwiegerkinder kann dabei eine Rolle spielen. Damit Unterhalt und Pflege in einer Notlage gesichert sind, springt zunächst der Sozialhilfeträger ein und übernimmt die ungedeckten Heimkosten. Erst in einem zweiten Schritt versucht der Gesetzgeber, sich das Geld zurückzuholen. Das darf sie, denn nach dem Gesetz geht der Unterhaltsanspruch der Eltern gegen die eigenen Kinder auf den Sozialhilfeträger über. Denn die öffentlichen Kassen sind klamm und versuchen die Ausgaben zu reduzieren bzw. wieder sich zurück erstatten zu lassen.
Ganz wichtig: Das Sozialamt darf Sozialhilfe nicht verweigern mit der Begründung, es bestünden Unterhaltsansprüche gegenüber Ehegatten oder Kindern. Es gilt das so genannte Nachrangprinzip.

In dieser Reihenfolge werden die Kosten für Pflege aufgeteilt::

  • Pflegebedürftige (laufende Einnahmen, Vermögen)
  • Ehegatte, -frau (laufende Einnahmen, Vermögen)
  • Kinder (bei überschreiten gewisser Selbstbehalte)
  • Sozialamt (geht in Vorleistung, holt sich jedoch u.U. Auslagen zurück)

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