- Hauptseite
- Bruttosparen
- Betriebliche Lösungen
- Immobilien
- Krankenversicherung
- Altersvorsorge
- Arbeitskraftabsicherung
- Sachversicherungen privat
- Impressum
Die Träger der Pflegeversicherung sind die Pflegekassen, die bei den gesetzlichen Krankenkassen errichtet wurden. Alle gesetzlich krankenversicherten Personen sind von Gesetzes wegen in der sozialen Pflegeversicherung versichert. Alle Vollversicherten einer privaten Krankenversicherung müssen bei diesem Unternehmen zur Absicherung des Risikos der Pflegebedürftigkeit einen Versicherungsvertrag abschließen und aufrechterhalten. (Quelle: www.wikipedia.de, März 2010)