Bewertungskriterien einer Pflegeversicherung

  • Leistungen schon in Pflegestufe 1
  • Leistungen bei Demenz
  • Zahlung der Beiträge im Leistungsfall
  • Einfacher Nachweis der Pflegebedürftigkeit
  • Im Leistungsfall sofortige Zahlung
  • Mögliche Sonderzahlung im Leistungsfall zur Kostenüberbrückung
  • Verzicht auf dreijährige Wartezeit
  • Keine Begrenzung beim Eintrittsalter bei Antragstellung
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