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Profitieren Sie von gesetzlich garantierten Steuervorteilen bei Denkmalschutz-Immobilien:
+ Die ab 2009 geltende Abgeltungssteuer greift hier nicht und Gewinne aus Wiederverkauf sind nach 10 Jahren nach jetziger Gesetzgebung steuerfrei!
+ Abschreibungen bis zu 80% des Kaufpreises möglich
+ Sie erhalten bis zu 35% des Kaufpreises von Ihrem Finanzamt zurück
Die Vorteile eines Denkmalschutzobjektes liegen im Bereich der Steuern, denn Denkmal-Immobilien erhalten eine zusätzliche Förderung durch den Staat. Sichern Sie sich als Anleger eine 12jährige Abschreibung der Kosten.
Als Käufer einer Denkmal Immobilie können Sie durch die Denkmalschutz-AfA jährlich hohe Anteile der Sanierungskosten gegenüber dem Finanzamt geltend machen. So werden bei einer denkmalgeschützten Immobilie alle Kosten, die im Zusammenhang mit der Wiederherstellung angefallen sind, anerkannt.
Wenn Sie nach 10 Jahren (Spekulationsfrist) die Immobilie wieder verkaufen wollen, fallen keine Steuern an. Im Gegensatz zu sämtlichen anderen Anlagemöglichkeiten wo die Abgeltungssteuer seit 2009 greift, gilt diese hier nicht.
Lassen Sie uns also gemeinsam die für Sie optimale Lösung finden. Rufen Sie uns unter 040-325 777 55 an und/oder laden den Fragebogen-Immobilien hier herunter und senden 040-325 777 99 uns diesen ausgefüllt zu.